Shelter
Embryonenschutzgesetz (ESchG)
Mißbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken
§ 1
(1) Wer künstlich oder natürlich bewirkt, dass eine menschliche Samenzelle in eine menschliche Eizelle eindringt, wird mit bis zu lebenslänglichem Freiheitsentzug bestraft.
Year:
2019
